Jagdhundewesen
"Jagd ohne Hund ist Schund"
Für eine weidgerechte und tierschutzkonforme Jagd sind brauchbare Jagdhunde unabdingbar.
Laut unserem Landesjagdgesetz sind bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild, sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild "brauchbare" Jagdhunde zu verwenden.
Diese vom Gesetz her benötigte Brauchbarkeit, kann jedes Jahr in unserem Kreisverband, bei der im Oktober stattfindenden Brauchbarkeitsprüfung erworben werden.
Bei der diesjährigen Brauchbarkeitsprüfung stellten sich 30 Gespanne den unterschiedlichsten Aufgaben. Die Richter, welche Leistungsrichter der unterschiedlichsten Rassen sind, konnten den meisten Jagdhunden die Brauchbarkeit bestätigen. Leider waren nicht alle erfolgreich, so dass sie im nächsten Jahr eine neue Möglichkeit erhalten, sich mit Elan den Anforderungen zu stellen.
Mit dieser großen Anzahl an zu prüfenden Hunden richten wir die größte Brauchbarkeitsprüfung im Landesjagdverband MV aus. Unser Ziel ist es, jedem Hundeführer die Möglichkeit einzuräumen, die Brauchbarkeit zu erlangen, damit der Jagdhund bei der Arbeit versicherungstechnisch und tierärztlich abgesichert ist.
Zur Ausbildung von Jagdhunden bieten wir je nach Rasse unterschiedliche Möglichkeiten an.
So treffen sich im Frühjahr und Herbst die Erdhunde am Kunstbau. Für die anderen Rassen besteht die Möglichkeit ihre jungen Hunde auf die Anlagenprüfung und später Schleppen und Wasserarbeit zu üben.
Damit möchten wir erreichen, dass jeder Teilnehmer die jagdliche Eignung erlangt bzw. stattfindende Zuchtprüfungen erfolgreich absolviert.
Bei Fragen stehe ich ihnen als Obmann zur Verfügung: Torsten Müller, Tel: 0172 3137020
Nachsuche erforderlich?
Hier finden Sie einen anerkannten Schweißhundeführer in ihrer Nähe.
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